Die Schülerinnen und Schüler, die einer Landeskirche angehören
besuchen den Religionsunterricht verbindlich vom 1. bis 8. Schuljahr.
Sie gelten automatisch als angemeldet.
Falls eine
Abmeldung vom Religionsunterricht auf das nächste Schuljahr in Erwägung gezogen wird, dann nehmen Sie frühzeitig Kontakt mit der Religionslehrperson oder der Bereichsleitung Kinder und Jugend auf.
Allfällige begründete
Dispensgesuche sind frühzeitig und vor Stundenplanungsbeginn an das örtliche Pfarramt zu richten.
Kinder ohne Konfession können sich für den Religionsunterricht anmelden.
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