Die Schülerinnen und Schüler, die einer Landeskirche angehören
besuchen den Religionsunterricht verbindlich vom 1. bis 8. Schuljahr.
Sie gelten automatisch als angemeldet.
Falls eine
Abmeldung vom Religionsunterricht in Erwägung gezogen wird,
dann nehmen Sie vorgängig Kontakt mit der Religionslehrperson auf.
Oder wenden Sie sich an die Fachstelle Religionsunterricht.
Allfällige begründete
Dispensgesuche sind an das örtliche Pfarramt zu richten.
Kinder ohne Konfession können sich für den Religionsunterricht anmelden.
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