Geschäftsprüfungskommission
Die Geschäftsprüfungskommission (GPK) ist das oberste Organ der Finanzaufsicht der Kirchgemeinde. Sie besteht aus 4 Mitgliedern. Die GPK wird vom Kirchgemeinderat vorgeschlagen und von der Kirchgemeindeversammlung gewählt.
Die GPK ist kein Vollzugsorgan und hat keine selbstständigen Verwaltungs- und Entscheidungsbefugnisse. Sie kann Empfehlungen an die Kirchgemeindeversammlung bzw. an den Kirchgemeinderat abgeben.
Die GPK prüft die Geschäftsführung der Kirchgemeindeorgane in Bezug auf die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften. Sie prüft auf Grund der Protokolle der Kirchgemeindeversammlung und des Kirchgemeinderates die Einhaltung der darin gefassten Beschlüsse (Investitionen und Kostenbeiträge).
Sie überprüft die Jahresrechnung als ganzes auf die Einhaltung der gesetzlichen Grundsätze.
Mit der buchhalterischen Prüfung der Jahresrechnung werden externe Sachverständige beauftragt.
Geschäftsprüfungskommission