Oberstes Organ ist die Kirchgemeindeversammlung, die zwei Mal jährlich stattfindet. Oberste Behörde ist der Kirchgemeinderat. Ihm untergeordnet sind die Fachkommissionen und pro Pfarrkreis eine Kirchenkommission (KiKo), die für das geistliche Leben in den Pfarrkreisen zuständig sind.
Organigramm (Foto: Zentrale Dienste)
Organigramm
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