Oberstes Organ ist die Kirchgemeindeversammlung, die zwei Mal jährlich stattfindet. Oberste Behörde ist der Kirchgemeinderat. Ihm untergeordnet sind die Fachkommissionen und pro Kirchenkreis ein Vorstand, der für das kirchliche Leben im zugeordneten Kirchenkreis zuständig ist.
Organigramm (Foto: Zentrale Dienste)
Organigramm
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