Kirchgemeinderat
Der Kirchgemeinderat besteht aus 7 Mitgliedern und ist die leitende und vollziehende Behörde der Kirchgemeinde. Er fördert das kirchliche Leben in der Gemeinde und erledigt alle Geschäfte, die nicht einem anderen Organ übertragen sind. Er hat die Aufsicht über die Amtsführung der Pfarrer und der Angestellten der Kirchgemeinde und unterstützt deren Dienste.